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1324. April 20. Fulda.

XII kal. Maji. regni a. dec.

Ludwig, römischer König, ertheilt auf die Bitte Herzog Heinrichs von Breslau diesem zu Lehen die Stadt Breslau, Stadt Newenmark (Neumarkt) und Burg Uras (Auras) mit allen deren Zugehörungen, wie solche weiland Herzog Heinrich genannt der Biderbe vom Reiche zu Lehn hatte und besass, ihm, des Königs affinis, und seinen Töchtern Elisabeth, Offamia (Euphemia) und Margarethe sowie allen Kinder männlichen und weiblichen Geschlechtes, die er noch erhalten könnte, unter Zufügung der besonderen Gnade, dass, falls der Herzog und seine Töchter ohne Erben zu hinterlassen stürben, seine Gemahlin Anna den Niessbrauch des Landes als Lehn auf Lebenszeit haben solle.

Die modernen Abdrücke Korn, Bresl. Urkundenbuch 106 und Grünhagen und Markgraf, Lehnsurkunden I, 65 waren genöthigt, die älteren bei Sommersberg, Ss. rer. Siles. I, 893 und Lünig, Cod. Germ. II, 104 zu reproduciren. Ein älterer Text (XIV. Jahrh.) hat sich neuerer Zeit in dem ältesten Oelser Landbuche (jetzt auf dem Bresl. Staatsarch.) gefunden. Derselbe rechtfertigt die in dem Abdruck der Lehnsurkunden gemachten Emendationen und fügt noch hinzu in der vorletzten Zeile nostre statt nostro.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.